Stand: Januar 2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle über den Webshop oder auf sonstigem Wege abgeschlossenen Verträge, Lieferungen und Leistungen der SolvaTerra GmbH, Zillingberg 7, 5300 Hallwang, Österreich („SolvaTerra“) gegenüber Kunden (B2C und B2B) im In- und Ausland.
1.2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SolvaTerra stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragspartner, Leistungen, Webshop
2.1. SolvaTerra bietet über den Webshop den Verkauf von Produkten, Zubehör und Dienstleistungen an.
2.2. Art, Umfang, Eigenschaften und Haltbarkeit der Produkte ergeben sich aus den jeweiligen Produktbeschreibungen auf der Website.
2.3. Alle Abbildungen, technische Daten und Mengenangaben sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich verbindlich angegeben.
3. Vertragsabschluss
3.1. Im Webshop abgegebene Bestellungen stellen ein Angebot des Kunden zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.
3.2. SolvaTerra kann dieses Angebot durch Versand einer Bestellbestätigung per E-Mail oder durch Lieferung annehmen.
3.3. Verträge mit B2B-Kunden gelten erst als abgeschlossen, wenn SolvaTerra die Bestellung schriftlich bestätigt hat.
4. Preise und Zahlung
4.1. B2C-Kunden: Die Preise im Webshop verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2. B2B-Kunden: Preise sind netto zzgl. Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
4.3. Versandkosten, Zölle oder sonstige Abgaben werden gesondert ausgewiesen.
4.4. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
4.5. Bei Zahlungsverzug ist SolvaTerra berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.
5. Lieferung und Lieferfristen
5.1. Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt.
5.2. Teillieferungen sind zulässig.
5.3. Höhere Gewalt oder unvorhersehbare, unverschuldete Ereignisse (z. B. Streik, Transportausfall, Pandemie) entbinden SolvaTerra für die Dauer und im Umfang der Störung von der Leistungspflicht.
6. Haltbarkeit, Gewährleistung und Mängelrüge
6.1. Die gesetzliche Gewährleistung für Produkte endet mit Ablauf der auf der Verpackung angegebenen Haltbarkeit.
6.2. Gewährleistungsansprüche bestehen nur für unveränderte, ungeöffnete Produkte.
6.3. B2C-Kunden: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
6.4. B2B-Kunden:
Mängel müssen unverzüglich nach Erhalt schriftlich angezeigt werden, spätestens innerhalb von 5 Werktagen.
Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
6.5. SolvaTerra kann nach Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten.
6.6. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
7. Widerrufsrecht / Rücktritt
7.1. B2C-Kunden (Verbraucher):
Verbraucher haben das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware, sofern diese ungeöffnet ist.
Das Widerrufsrecht kann schriftlich (E-Mail/Brief) ausgeübt werden.
Rücksendekosten trägt der Kunde, soweit nicht anders vereinbart.
7.2. B2B-Kunden (Unternehmer):
Es besteht kein Widerrufsrecht.
Die Ware ist unverzüglich auf Vollständigkeit, Unversehrtheit und Mängel zu prüfen. Nach Ablauf der Frist sind Reklamationen ausgeschlossen.
8. Haftung
8.1. SolvaTerra haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.2. Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
8.3. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SolvaTerra.
9.2. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung vor Eigentumsübergang ist unzulässig.
10. Vertraulichkeit und Schutzrechte
10.1. Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen.
10.2. Alle Rechte an von SolvaTerra entwickelten Produkten, Konzepten oder Materialien verbleiben bei SolvaTerra, soweit nicht schriftlich anders vereinbart.
11. Export, Compliance, Drittstaaten
11.1. Kunden verpflichten sich zur Einhaltung aller nationalen und internationalen Exportvorschriften.
11.2. SolvaTerra darf Lieferungen verweigern oder Verträge kündigen, wenn dies rechtlich oder aus Compliance-Gründen erforderlich ist.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Salzburg, Österreich.
12.3. Für B2C-Kunden gelten zwingende Verbraucherschutzvorschriften, soweit einschlägig.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.