Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der SolvaTerra GmbH
Stand: Juni 2025
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen der SolvaTerra GmbH, mit Sitz in Handelszentrum 16, 5101 Bergheim, Österreich (im Folgenden „SolvaTerra“), gegenüber ihren Kunden im In- und Ausland, sowohl innerhalb der Europäischen Union (EU) als auch außerhalb (Drittstaaten).
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SolvaTerra stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Leistungen
2.1. SolvaTerra bietet insbesondere Dienstleistungen im Bereich der Produktentwicklung und Auftragsforschung an. Darüber hinaus ist SolvaTerra zum Handel mit Waren aller Art berechtigt, wobei dies nicht den geschäftlichen Schwerpunkt darstellt.
2.2. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweils geschlossenen Vertrag oder Angebot.
3. Vertragsabschluss
3.1. Angebote von SolvaTerra sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der Bestellung durch SolvaTerra oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
4.2. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
4.3. Bei Zahlungsverzug ist SolvaTerra berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.
5. Leistungsfristen und -verzögerungen
5.1. Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
5.2. Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche oder unverschuldete Umstände entbinden SolvaTerra von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistungserbringung für die Dauer der Störung und in dem Umfang ihrer Wirkung.
6. Gewährleistung
6.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, sofern nicht nachstehend abweichend geregelt.
6.2. Der Kunde hat die erbrachten Leistungen oder gelieferten Waren unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
6.3. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach Wahl von SolvaTerra Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7. Haftung
7.1. SolvaTerra haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung – insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige Folgeschäden – ist ausgeschlossen.
7.2. Die Haftung für Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
7.3. Die Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit obliegt dem Kunden.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von SolvaTerra.
8.2. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung durch den Kunden vor Eigentumsübergang ist unzulässig.
9. Vertraulichkeit und Schutzrechte
9.1. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden geschäftlichen, technischen und sonstigen Informationen.
9.2. Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an von SolvaTerra erstellten Konzepten, Entwicklungen, Analysen und sonstigen Leistungen verbleiben bei SolvaTerra, soweit keine ausdrückliche abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
10. Exportkontrolle und Compliance
10.1. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren nationalen und internationalen Exportvorschriften.
10.2. SolvaTerra behält sich vor, Leistungen zu verweigern oder Verträge zu kündigen, wenn dies aus rechtlichen Gründen oder aufgrund von Compliance-Vorgaben erforderlich ist.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1. Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Salzburg, Österreich.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
12.2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis selbst.
Innovation & Technik
Probiotische Bodenaktivatoren für nachhaltige Landwirtschaft.
Kontakt
Newsletter
office@solvaterra.com
© 2025. All rights reserved.